Was ist das Urheberrechtsregister?
Wir bieten seit 2008 Urhebern von Werken die Möglichkeit, das geschaffene Werk (z.B. ein Werk der Literatur, eine Komposition, Zeichnungen für ein Bauwerk, einen Film) in unserem Urheberrechtsregister zu hinterlegen.
Sinn und Zweck der Hinterlegung ist es, Urhebern eine Beweiserleichterung zu verschaffen, falls es später einmal zu einem Rechtsstreit über das Urheberrecht bzw. den Zeitpunkt der Urheberschaft kommen sollte. Dann nämlich kann durch die Registrierung des Werkes nachgewiesen werden, wann genau das Werk bei uns registriert wurde.
Das Urheberrechtsregister ist ein Service der KATAPULT Kanzlei Rechtsanwalt Frank Seliger und ein Angebot einer Rechtsanwaltskanzlei. Dadurch ist sichergestellt, dass die hinterlegten Werke keinesfalls in fremde Hände gelangen können, sie unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheit und Berufsordnung. Weder die Werke noch das Register selbst können an unberechtigte Dritte gelangen.
Im Rahmen der Hinterlegung wird nicht geprüft, ob für das hinterlegte Werk Urheberrechtsschutz besteht, das Werk urheberrechtsfähig ist oder gegen ein bestehendes Urheberrecht verstößt.