Ein Register für Urheber

Schützen Sie Ihr gutes Recht als Urheber!

Für fast Alles gibt es in Deutschland ein Register. Für Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs gibt es ein Register bei dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).

Für Urheber gibt es in Deutschland kein amtliches Register.

Daher bieten wir Urhebern von Werken die Möglichkeit, das geschaffene Werk (z.B. ein Werk der Literatur, eine Komposition, Zeichnungen für ein Bauwerk, einen Film, Grafiken, Bilder, Werbedrucke) in unserem Urheberrechtsregister zu hinterlegen.

Ob Musiker, Schriftsteller, Fotograf, Software-Entwickler, Werbegrafiker oder Architekt: Jeder Urheber eines Werkes kann sein Werk im Urheberrechtsregister erfassen lassen. Durch die Registrierung können Sie später nachweisen, wann Sie uns Ihr Werk übermittelt haben und seit welchem Zeitpunkt Sie als Urheber registriert sind.

So einfach können Sie Ihre Werke schützen:

Sie schicken uns Ihr Werk per Post oder per E-Mail und hinterlegen es im Urheberrechtsregister. Wir registrieren Ihr Werk und schicken ihnen eine Empfangsbestätigung und Hiunterlegungsurkunde. Ihr Werk bleibt bei uns für mind. 10 Jahre sicher verwahrt. Sollte es einmal auf den Zeitpunkt der Hinterlegung ankommen, können Sie anhand der Hinterlegungsurkunde und des hinterlegten Werkes den Zeitpunkt der Registrierung und damit auch Ihrer Urheberschaft rechtssicher nachweisen. Alles weitere unter „Register“.