Mit dem Urheberrechtsregister bieten wir Urhebern und Nutzungsberechtigten eine einfache und schnelle Möglichkeit ihre Werke sicher zu schützen.
Ob Musiker, Schriftsteller, Fotograf, Software-Entwickler oder Architekt: jeder Urheber eines Werkes oder ein Nutzungsberechtigter kann ein Werk im Urheberrechtsregister erfassen lassen. Durch die Registrierung kann später nachgewiesen werden, wann uns ein Werk übermittelt wurde und zu welchem frühen Zeitpunkt ein Werk bereits vorlag.
So einfach können Sie Ihr Werk schützen:
Sie schicken uns Ihr Werk per Post oder per E-Mail und hinterlegen es damit bei uns. Wir registrieren das Werk und schicken Ihnen eine Eingangsbestätigung nebst Urkunde über die Hinterlegung. Das Werk bleibt bei uns sicher verwahrt. Sollte es später auf den Zeitpunkt der Hinterlegung ankommen, können Sie anhand des bei uns hinterlegten Werkes den Zeitpunkt der Registrierung nachweisen.
Das Urheberrechtsregister ist ein Service der Kanzlei Seliger, Rechtsanwalt Frank Seliger, in Bielefeld.